Professional Power
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GarantiebedingungenFür unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:

  • Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach der Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstabnehmer gemeldet werden.
  • Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind oder durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein aus anormalen Umweltbedingungen (z.B. Blitzschaden) oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch oder Nichtbeachtung von Bedienungs- und Montagehinweisen zurückzuführen sind.
  • Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
  • Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserem Ermessen unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
  • Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantie für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
  • Alle Geräte für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer Produktionsstätte zu übergeben oder zuzusenden. Eine Instandsetzung am Aufstellungsort kann nur in besonders vereinbarten Fällen gewährt werden.